| Aktuell, Ausbildung, Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung Bundesregierung will Ausbildungsduldung doch nicht abschaffen
Die Bundesregierung plant, die Ausbildungsduldung doch nicht durch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zu ersetzen. Eine „Formulierungshilfe“ des BMIs für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen lässt darauf schließen, dass geplant ist, neben der neuen Aufenthaltserlaubnis nach § 16g, die Ausbildungsduldung über den 29. Februar 2024 hinaus fortbestehen zu lassen.