| Aktuell, Arbeit & Bildung Agentur für Arbeit: Keine Vorrangprüfung bei "Westbalkanregelung"
Seit dem 3. November 2023 gilt eine Weisung der Agentur für Arbeit, die das Absehen von der Vorrangprüfung im Rahmen der sog. "Westbalkanregelung" (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten und weiterer Länder vorsieht. Diese Änderung werde angesichts der hohen Nachfrage nach Arbeitskräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt und der geringen Zahl an Bewerbungen aus dem Inland und der EU als arbeitsmarktpolitisch vertretbar angesehen.

