| Aktuell, Ukraine, Kinder und Frauen Informationen zum Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine

Das Bundesinnenministerium hat eine Veränderung der Rechtsverordnung erlassen, mit der aus der Ukraine Vertriebene im Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. Diese Rechtsverordnung ist rückwirkend zum 24.02.2022 anwendbar. Zunächst ist sie befristet bis zum 31.08.2022.

Innerhalb dieses Zeitraums muss eine Registrierung und Antragstellung bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde zur Ausstellung eines Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erfolgen. In diesem Aufenthaltstitel wird die Ausländerbehörde vermerken, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht. Wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, muss keine Änderung des Aufenthaltstitels erfolgen.

Für eine Kindergeldberechtigung muss neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine tatsächliche Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Ohne eine solche Erwerbstätigkeit besteht ein Kindergeldanspruch erst, wenn sich die Person seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen im Bundesgebiet aufhält.

Die AUE nach § 24 AufenthG ist für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nicht rechtsbegründend, sondern bescheinigt nur den bereits durch Verordnung zuerkannten rechtmäßigen Aufenthalt. Daher genügen eine Fiktionsbescheinigung oder ein Vorab-Aufenthaltstitel als Nachweis für eine Kindergeldberechtigung, wenn sie auf Grundlage des § 24 AufenthG erteilt wurden und eine Erwerbstätigkeit erlaubt wurde.

 

Hier erhalten Sie das Infoblatt zum Kindergeld-Anspruch für Vertriebene aus der Ukraine (Stand: April 2022) von der Familienkasse Nordrhein-Westfalen.

Hier finden Sie ein Schaubild zum Kindergeldanspruch für Geflüchtete aus der Ukraine (Stand: April 2022)­­


Hinweis: Das Infoblatt sowie das Schaubild enthalten nicht die oben beschriebene Veränderung der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels, welche die Verordnung bis zum 31. August 2022 verlängert.


Ebenfalls finden Sie einen Flyer mit Informationen zum Kindergeldanspruch für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge aus der Ukraine auf Deutsch und auf Ukrainisch.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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