| Abschiebungshaft Abschiebungshaft - Bundesverfassungsgericht rügt Zurückweisung von Vertrauensperson
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 30. Juni 2025 entschieden, dass die Zurückweisung einer Vertrauensperson durch das Amtsgericht Gelsenkirchen im Jahr 2023 verfassungswidrig war. Das Gericht hatte fälschlich § 10 FamFG angewandt, der nur für Bevollmächtigte gilt. Für Vertrauenspersonen ist jedoch allein § 7 FamFG maßgeblich.
Die Karlsruher Richter stellten klar, dass die falsche Rechtsgrundlage ohne jede Begründung gewählt wurde und damit einen Verstoß gegen das Willkürverbot darstellt. Vertrauenspersonen haben im Freiheitsentziehungsverfahren eigene Rechte, die nicht durch formale Fehler eingeschränkt werden dürfen.
Die Entscheidung wurde vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. erstritten.