| Abschiebung Zuständigkeit bei Asylfolgeanträgen: BAMF oder Ausländerbehörde?

Ein aktuelles Urteil des VGH München vom 4. Februar 2026 (24 B 25.30959) klärt eine wichtige verfahrensrechtliche Frage für die Praxis. Es geht darum, welche Behörde zuständig ist, wenn nach einem Folgeantrag eine bereits bestehende Abschiebungsandrohung aufgehoben werden soll.

Das Problem stellt sich häufig dann, wenn ein Ausländer nach einer Unzulässigkeitsentscheidung erneut einreist und einen Folgeantrag stellt. In diesen Fällen bleibt die ursprüngliche Abschiebungsandrohung gemäß § 71 Abs. 6 AsylG wirksam. Treten nun neue inlandsbezogene Gründe auf, wie etwa eine Heirat oder eine schwere Erkrankung, stellt sich die Frage nach der Passivlegitimation im Klageverfahren.

Der Verwaltungsgerichtshof entschied hierzu eindeutig: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für die Aufhebung der alten Abschiebungsandrohung nicht zuständig. Solange das Bundesamt das inhaltliche Asylverfahren nicht förmlich wiedereröffnet hat, verbleibt die sachliche Zuständigkeit für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen nach § 71 Abs. 1 AufenthG bei der lokalen Ausländerbehörde.

Das bedeutet für die rechtliche Beratung, dass Klagen gegen das Bundesamt auf Aufhebung einer bestandskräftigen Abschiebungsandrohung in dieser Konstellation unbegründet sind. Entsprechende Anträge müssen stattdessen direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neue Arbeitsshilfe und Flyer

Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.

Die Argumentationshilfe gegen Vorurteile finden Sie hier.

Den Flyer können Sie hier runterladen. Gegen die Übernahme der Portokosten ist er zudem kostenlos bei uns bestellbar. 

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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