| Abschiebung Verwaltungsgericht Köln: Vorläufiger Abschiebestopp bei doppelter Staatsangehörigkeit
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 3. Februar 2026 im Eilverfahren (Az. 5 L 3271/25) die Abschiebung einer Frau vorerst gestoppt, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen war. Obwohl die Antragstellerin während ihrer Flucht zusätzlich die jordanische Staatsangehörigkeit erwarb, bleibt ihr Anspruch auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG rechtlich ungeklärt. Das Gericht stellte klar, dass ein längerer Aufenthalt in Drittstaaten wie den USA oder Jordanien die Eigenschaft als „Vertriebene“ im Sinne der EU-Richtlinie nicht grundsätzlich beendet. Da die Rechtsfrage zur Doppelstaatsangehörigkeit bei Ukraine-Flüchtlingen höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, bewertete die Kammer die Erfolgsaussichten der Hauptklage als offen. Im Rahmen einer Folgenabwägung überwog das Interesse der Frau am vorläufigen Verbleib in Deutschland, um unumkehrbare Fakten durch eine Abschiebung zu verhindern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und verpflichtet die Behörde, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten.

