| Abschiebung UN-Ausschuss stoppt Abschiebung nach Afghanistan
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Organisation Kabul Luftbrücke haben eine richtungsweisende einstweilige Schutzanordnung des UN-Menschenrechtsausschusses erwirkt. Der Ausschuss verpflichtet die Bundesregierung, die Abschiebung eines afghanischen Richters und seiner Familie von Pakistan nach Afghanistan mit allen diplomatischen und administrativen Mitteln zu verhindern.
Der Richter, der früher zahlreiche Taliban-Mitglieder verurteilte, fürchtet bei einer Rückkehr Folter und Tod. Obwohl die Bundesregierung der Familie bereits 2022 eine Aufnahmezusage erteilt hatte, nahm sie diese im Dezember 2025 mit der Begründung zurück, es bestehe kein politisches Interesse mehr an der Aufnahme.
Laut GFF nimmt der UN-Ausschuss Deutschland damit in die Pflicht, seine menschenrechtliche Verantwortung wahrzunehmen. Die Anordnung ist zwar ein Einzelfall, hat laut GFF jedoch Signalwirkung für rund 1.300 weitere Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage, die derzeit in Pakistan festsitzen. Während die Prüfung der Beschwerde (Nr. 4398/2026) läuft, muss Deutschland zudem die sichere Unterbringung der Familie in Pakistan gewährleisten.
Weitere Informationen hat die GFF hier für Sie veröffentlicht.

