| Abschiebungshaft EGMR-Urteil: Verstoß gegen Menschenrechte in griechischer Polizeistation
Der EGMR (Beschwerde-Nr. 59816/13) hat am 14. Oktober 2025 Griechenland wegen der Haftbedingungen eines iranischen Asylbewerbers verurteilt.
Die wichtigsten Punkte:
- Unwürdige Haft (Art. 3 EMRK): Die Unterbringung in der Polizeistation Kolonos für über zwei Monate war rechtswidrig. Polizeistationen sind nur für Kurzzeitaufenthalte gedacht; das Fehlen von Außenbereichen und die schlechte Belüftung (trotz Asthma des Klägers) waren „erniedrigend“.
- Kein Rechtsschutz (Art. 13 + 3 EMRK): Griechische Gerichte hatten die Beschwerden des Klägers über die Haftbedingungen nur formelhaft abgewiesen, ohne sie inhaltlich zu prüfen. Das ist ein Verstoß gegen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.
- Haftgrund (Art. 5 § 1 EMRK): Die Abschiebehaft an sich war zwar rechtlich gedeckt, aber die mangelhafte Ausführung (die Bedingungen vor Ort) führte zur Verurteilung Griechenlands.

