| Abschiebung, Syrien Abschiebungsschutz für Syrer eingeschränkt: VG Düsseldorf sieht keine generelle Gefahr mehr
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 5. November 2025 entschieden, dass zwei syrische Asylbewerber nach Syrien abgeschoben werden dürfen und lehnte deren Eilanträge ab. Die Kammer begründete dies damit, dass Rückkehrern in ihren Heimatregionen (Provinzen Damaskus und Latakia) keine relevanten Gefahren mehr drohten. Das Ausmaß willkürlicher Gewalt sei in diesen Gebieten nicht derart hoch, dass eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens allein durch die Anwesenheit bestehe. Auch eine drohende Verelendung verneinte das Gericht, da keine allgemeine Notlage erkennbar sei und Rückkehrer Hilfsprogramme in Anspruch nehmen könnten. Demnach sei Abschiebungsschutz für syrische Staatsbürger nur noch in Ausnahmefällen zu gewähren. Die Beschlüsse (v. 04.11.2025, Az. 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A) sind unanfechtbar und werden, sobald zugänglich, hier verlinkt.

