| Abschiebung VG Trier erklärt Abschiebung nach Griechenland für unzulässig
Das Verwaltungsgericht Trier hat am 16. Juli 2025 (Az. 8 K 4407/24.TR) entschieden, dass die Abschiebung eines syrischen Geflüchteten nach Griechenland rechtswidrig ist. Obwohl dem Kläger dort bereits internationaler Schutz gewährt worden war, stellte das Gericht fest, dass ihm im konkreten Fall eine Verletzung seiner Rechte aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta droht.
Ausschlaggebend waren unter anderem gesundheitliche Einschränkungen des Klägers sowie fehlende medizinische Versorgung und Unterkunftsmöglichkeiten in Griechenland. Das Gericht betonte, dass trotz grundsätzlich bestehender Schutzmöglichkeiten in anderen EU-Staaten eine individuelle Prüfung der Zumutbarkeit erforderlich ist. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurde daher aufgehoben.