| Abschiebung Abschiebungsschutz für irakische Jesiden: Wann droht die existenzielle Verelendung?
Während gesunde, leistungsfähige Alleinstehende bei einer Rückkehr in den Irak im Regelfall kein Abschiebeverbot beanspruchen können, zeigt ein aktuelles Urteil des Sächsischen OVG die Grenzen auf: Fehlt es völlig an einem familiären Netzwerk, sind keine arabischen Sprachkenntnisse vorhanden und drohen Obdachlosigkeit sowie extreme Alltagsdiskriminierung, ist ein Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG gerechtfertigt. Das Gericht entschied zugunsten eines Klägers, dessen Familie komplett in Deutschland lebt und dem nach jahrelanger Abwesenheit im Irak die sofortige Verelendung gedroht hätte.
Das Urteil vom 30.04.2026 haben wir hier für Sie verlinkt.

