| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW Zum Tag der Menschenrechte: UN-Sozialpakt gilt auch für Schutzsuchende!
Bochum, 10.12.2025
Pressemitteilung 12/2025
Zum Tag der Menschenrechte: UN-Sozialpakt gilt auch für Schutzsuchende!
Vor mittlerweile 77 Jahren, am 10.12.1948, verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs und des Nationalsozialismus entstandene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Zu gravierenden Verletzungen dieser Rechte kommt es indes auch in Deutschland. So werden die – im UN-Sozialpakt von 1966 konkretisierten – sozialen Menschenrechte von Schutzsuchenden immer weiter ausgehöhlt.
Seit einer Gesetzesänderung im Oktober 2024 ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) etwa vorgesehen, dass Flüchtlinge, deren Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staats als unzulässig abgelehnt wurde, keine Sozialleistungen (mehr) erhalten. Diese vollständige Leistungsstreichung, die zu Verelendung und Obdachlosigkeit der Betroffenen führt, ist bereits in über 70 Entscheidungen deutscher Sozialgerichte wegen europa- und teilweise verfassungsrechtlicher Bedenken für unzulässig erklärt worden. Außerdem hat der für die Kontrolle der Einhaltung des UN-Sozialpakts zuständige Sozialausschuss der Vereinten Nationen nach einer Individualbeschwerde aus Thüringen den kompletten Leistungsausschluss gegenüber der Bundesregierung gerügt.
„Uns erreichen aktuell Berichte, dass nun auch Sozialbehörden in NRW die Leistungen in Dublin-Fällen vollständig streichen“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Die Landesregierung muss diese Praxis unverzüglich unterbinden – etwa mit einem Erlass nach rheinland-pfälzischem Vorbild, nach dem Leistungen bis zur tatsächlichen Ausreise zu gewähren sind!“
Einen weiteren erheblichen Einschnitt in die sozialen Menschenrechte stellt die Bezahlkarte für Schutzsuchende dar, die u. a. durch die pauschale Begrenzung des verfügbaren Barbetrags die Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsempfängerinnen einschränkt. Zwar haben bislang bereits 175 von 396 Kommunen beschlossen, die Bezahlkarte im Rahmen der sog. Opt-Out-Regelung (vorerst) nicht einzuführen, in den Landeseinrichtungen sowie in vielen Kommunen wird dieses diskriminierende Instrument jedoch entweder bereits jetzt oder in Kürze eingesetzt.
„Durch soziale Entrechtung sollen Schutzsuchende rigoros ausgegrenzt und abgeschreckt werden – das war bereits der Gedanke bei der Einführung des AsylbLG vor über 30 Jahren“, so Naujoks. „Das ist nicht nur schäbig, sondern widerspricht derunumstößlichen Geltung der universellen sozialen Rechte. Deren Gewährleistung muss auf allen staatlichen Ebenen sichergestellt werden!“
Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.

