| Aktuell, Presseerklärungen des FRNRW Zum Tag der Menschenrechte: UN-Sozialpakt gilt auch für Schutzsuchende!

Bochum, 10.12.2025   
Pressemitteilung 12/2025

Zum Tag der Menschenrechte: UN-Sozialpakt gilt auch für Schutzsuchende!

Vor mittlerweile 77 Jahren, am 10.12.1948, verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs und des Nationalsozialismus entstandene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Zu gravierenden Verletzungen dieser Rechte kommt es indes auch in Deutschland. So werden die – im UN-Sozialpakt von 1966 konkretisierten – sozialen Menschenrechte von Schutzsuchenden immer weiter ausgehöhlt. 

Seit einer Gesetzesänderung im Oktober 2024 ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) etwa vorgesehen, dass Flüchtlinge, deren Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staats als unzulässig abgelehnt wurde, keine Sozialleistungen (mehr) erhalten. Diese vollständige Leistungsstreichung, die zu Verelendung und Obdachlosigkeit der Betroffenen führt, ist bereits in über 70 Entscheidungen deutscher Sozialgerichte wegen europa- und teilweise verfassungsrechtlicher Bedenken für unzulässig erklärt worden. Außerdem hat der für die Kontrolle der Einhaltung des UN-Sozialpakts zuständige Sozialausschuss der Vereinten Nationen nach einer Individualbeschwerde aus Thüringen den kompletten Leistungsausschluss gegenüber der Bundesregierung gerügt.

„Uns erreichen aktuell Berichte, dass nun auch Sozialbehörden in NRW die Leistungen in Dublin-Fällen vollständig streichen“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Die Landesregierung muss diese Praxis unverzüglich unterbinden – etwa mit einem Erlass nach rheinland-pfälzischem Vorbild, nach dem Leistungen bis zur tatsächlichen Ausreise zu gewähren sind!“

Einen weiteren erheblichen Einschnitt in die sozialen Menschenrechte stellt die Bezahlkarte für Schutzsuchende dar, die u. a. durch die pauschale Begrenzung des verfügbaren Barbetrags die Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsempfängerinnen einschränkt. Zwar haben bislang bereits 175 von 396 Kommunen beschlossen, die Bezahlkarte im Rahmen der sog. Opt-Out-Regelung (vorerst) nicht einzuführen, in den Landeseinrichtungen sowie in vielen Kommunen wird dieses diskriminierende Instrument jedoch entweder bereits jetzt oder in Kürze eingesetzt.

„Durch soziale Entrechtung sollen Schutzsuchende rigoros ausgegrenzt und abgeschreckt werden – das war bereits der Gedanke bei der Einführung des AsylbLG vor über 30 Jahren“, so Naujoks. „Das ist nicht nur schäbig, sondern widerspricht derunumstößlichen Geltung der universellen sozialen Rechte. Deren Gewährleistung muss auf allen staatlichen Ebenen sichergestellt werden!“

Für Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V. 

 

Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als PDF-Datei.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! - Argumentationshilfe gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

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