| Der FRNRW in den Medien Teures Urteil für Flüchtlingsbürgen

Zeitungsartikel der Rheinischen Post vom 18. März 2016:

Teures Urteil für Flüchtlingsbürgen

Angehörige und private Helfer, die syrischen Flüchtlingen per Bürgschaft die Einreise ermöglicht haben, haften länger als gedacht. Betroffen sind Tausende Bürgen, darunter auch Kirchengemeinden.

Wer sich zur Übernahme der Lebenshaltungskosten von Flüchtlingen verpflichtet hat, muss selbst dann noch haften, wenn die Flüchtlinge ihr Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Ein neues Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes (Az.: 22 K 7814/15), gegen das noch Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zulässig ist, bedeutet für mehrere Tausend private Flüchtlingshelfer in Deutschland ein nur schwer kalkulierbares Kostenrisiko.

Als der Krieg in Syrien sich Mitte 2013 zuspitzte, legten alle Bundesländer mit Ausnahme Bayerns zusätzliche Notprogramme auf. Im Rahmen sogenannter Landeskontingentlösungen durften Angehörige und andere Helfer Flüchtlinge nach Deutschland holen, wenn sie sich bereit erklärten, weitgehend für deren Kosten aufzukommen. Die meisten dieser Notprogramme sind inzwischen ausgelaufen.

Im konkreten Fall hatte ein in Deutschland lebender Angehöriger sich verpflichtet, den Lebensunterhalt für drei syrische Verwandte zu übernehmen, um ihnen die schnelle Flucht aus Syrien zu ermöglichen. Die Asylanträge der Familie wurden später genehmigt, alle drei erhielten eine Aufenthaltserlaubnis. Danach zahlte das Jobcenter Mönchengladbach ihnen Hartz IV, verlangte das Geld aber später vom Bürgen zurück - rund 8800 Euro für den Zeitraum von Februar bis August 2015.

Das Gericht befand, dass der ursprüngliche Grund des Aufenthalts der Flüchtlingsfamilie immer noch der Bürgerkrieg sei. Die Anerkennung als Flüchtling ändere daran nichts. Deshalb habe sich auch nichts an der Verpflichtung des Bürgen geändert. Die Richter machten aber auch deutlich, dass derartige Verpflichtungserklärungen nicht ewig gelten, sondern zunächst nur für die Dauer der auf zwei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis. Was in diesem Zusammenhang "zunächst" bedeutet, ist unklar.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
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Das Webforum finden Sie hier.

 

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