| Aktuell, Familienzusammenführung Neuer Gesetzesentwurf der Bunderregierung zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Wie aus einem Gesetzentwurf vom 16. Mai 2025 hervorgeht, plant die Bundesregierung, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zunächst zwei Jahre vollständig auszusetzen. Die entsprechende Vorlage soll bereits am Mittwoch, den 28. Mai 2025, im Bundeskabinett beschlossen werden.
Unser Kollege Karim Alwasiti vom Flüchtlingsrat Niedersachsen hat hierzu deutliche Kritik geäußert:
„Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, wird es fatale Auswirkungen auf den Integrations- und Teilhabeprozess haben. Der Gesetzentwurf ist geeignet, Familien zu zerstören, die bereits durch die Flucht oft über lange Zeiträume hinweg voneinander getrennt wurden und nun behördlich für weitere Jahre getrennt bleiben sollen.“
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Niedersachsen können Sie hier nachlesen.
Der Paritätische Gesamtverband hat am 26.05.2025 eine Stellungsname veröffentlicht die Sie hier nachlesen können.