| Aktuell, Sozialleistungen Leistungsrechtsanpassungsgesetz - Erste Stellungnahmen der Verbandsanhörung veröffentlicht
Die Bundesregierung plant mit dem sogenannten „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ den im Koalitionsvertrag vereinbarten Wechsel von aus der Ukraine geflüchteten Menschen aus dem Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz, sofern sie nach dem 1. April 2025 eingereist sind.
Der Paritätische Gesamtverband hat hierzu im Rahmen der Verbändebeteiligung eine Stellungnahme abgegeben und den geplanten Rechtskreiswechsel deutlich abgelehnt. Aus Sicht des Verbandes verschärfen die vorgesehenen Regelungen Armut, erschweren die Arbeitsmarktintegration und belasten besonders vulnerable Gruppen wie Familien, Alleinerziehende, ältere und kranke Menschen oder Personen mit Behinderungen. Auch für Kommunen sind zusätzliche Kosten und erheblicher Verwaltungsaufwand zu erwarten.Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt seit jeher als sozialrechtliches Sonderregime, das mit niedrigeren Leistungssätzen, eingeschränktem Zugang zur Gesundheitsversorgung und weiteren Benachteiligungen verbunden ist. Der Paritätische setzt sich deshalb dafür ein, alle vom AsylbLG erfassten Personen in die regulären Systeme der sozialen Sicherung aufzunehmen.Die erfolgreiche Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine habe gezeigt, dass weniger Bürokratie und ein direkter Zugang zu den Sozialleistungssystemen entscheidend für eine humane und nachhaltige Integration seien. Ein Rückschritt in das AsylbLG konterkariere diese Erfolge und gefährde die soziale Teilhabe.
PRO ASYL lehnt den Gesetzentwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in seiner Gesamtheit ab. Nach Ansicht der Organisation würde der Entwurf zu einer „massiven sozialen Schlechterstellung“ vieler ukrainischer Geflüchteter führen. Bezahlleistung über Karten statt Bargeldausgaben, Vermögensanrechnung, schlechterer Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie der Wegfall von Unterstützungsleistungen zur Arbeitsmarktintegration nähmen Betroffenen elementare Rechte und Teilhabe. Zudem warnt PRO ASYL vor chaotischer Verwaltung, fehlender Zielrichtung jenseits symbolischer Gesten und hohen Mehrkosten für Länder und Kommunen.
Der GKV-Spitzenverband begrüßt in seiner Stellungnahme vom 18. August 2025, dass medizinische Behandlungen, die vor dem Rechtskreiswechsel begonnen wurden, auch unter dem AsylbLG weitergeführt werden können. Gleichzeitig weist er auf Nachbesserungsbedarf hin: So müsse klar geregelt werden, dass die zuständigen AsylbLG-Träger für diese Leistungen verantwortlich sind. Zudem solle der Anspruch ausdrücklich auch Behandlungen umfassen, die bereits von §§ 4 und 6 AsylbLG erfasst sind, damit weiterhin die Standards des SGB V gelten. Notwendig sei außerdem eine eindeutige Erstattungsregelung, da Krankenkassen häufig übergangsweise weiterzahlen. Positiv bewertet der Verband die vorgesehene Abgrenzung zur GKV, kritisiert jedoch, dass für bestehende Fälle mit Beitragsausfällen bislang keine Lösung vorgesehen ist.
DIe Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands finden Sie hier.
Die Stellungnahme von PRO ASYL finden Sie hier.
Die des GKV haben wir hier für Sie verlinkt.
Den Referentenentwurf können Sie hier finden.
Hinweis: Stellungnahmen weiterer Verbände werden nachgereicht, sobald sie öffentlich verfügbar sind.