| Aktuell, Familienzusammenführung Hinweis zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Seit dem 24. Juli 2025 gilt ein Gesetz, das den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 23. Juli 2027 aussetzt. Nach Ablauf der Frist tritt die bisherige Rechtslage automatisch wieder in Kraft, sofern keine anderweitige gesetzliche Regelung getroffen wird.
Bereits registrierte Anträge und Wartelisten bleiben bestehen und werden nach Ende der Aussetzung automatisch weiterbearbeitet. Neue Anträge auf Familiennachzug nach § 36a Aufenthaltsgesetz können während des Aussetzungszeitraums nicht gestellt werden.
Ausnahmen sind in Härtefällen möglich. Solche Anträge können geprüft werden, wenn besondere humanitäre oder völkerrechtliche Gründe vorliegen. In diesen Fällen ist der Antrag mit entsprechender Begründung per E-Mail an info.fap.hardship@iom.int zu richten.
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