| Aktuell, Sichere Herkunftsstaaten EuGH-Entscheidung zu sicheren Herkunftsstaaten und dem Konzept der Rückführungszentren
Mit seiner Entscheidung vom 1. August 2025 stellt der Europäische Gerichtshof klar, dass Mitgliedstaaten Drittstaaten nicht einfach per Gesetz als sichere Herkunftsstaaten einstufen dürfen, ohne dass diese Einstufung einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Die betroffenen Personen müssen Zugang zu den zugrunde liegenden Informationen haben und die Möglichkeit erhalten, die tatsächliche Sicherheit ihres Herkunftsstaates konkret anzuzweifeln.
Das Urteil stärkt damit nicht nur die gerichtliche Kontrolle, sondern auch die Rechte von Asylsuchenden. Es stellt sicher, dass nationale Regelungen den Anforderungen des Unionsrechts entsprechen und keine pauschalen Sicherheitsannahmen getroffen werden dürfen, wenn in bestimmten Regionen oder gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen ernsthafte Gefahren bestehen. Für das Asylrecht bedeutet dies einen wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness, Transparenz und individuellem Rechtsschutz, insbesondere in beschleunigten Verfahren.
Zugleich macht der Gerichtshof deutlich, dass auch Rückführ- und Aufnahmezentren in Drittstaaten, wie etwa im Rahmen internationaler Kooperationsabkommen betrieben, künftig einer strengeren rechtlichen Kontrolle unterliegen. Ihre Nutzung ist nur dann mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn die betroffenen Schutzsuchenden dort Zugang zu fairen Verfahren haben und nicht dem Risiko menschenrechtswidriger Behandlung ausgesetzt sind.
Das Urteil können Sie hier abrufen.