| LSBTIQ, Wissenswertes Uganda: Anti-LSBTIQ-Gesetz

Update vom 18.07.2023

In einem Audiobeitrag vom 18.07.2023 interviewt radioeins den Journalisten und Sprecher des Bündnisses Queere Nothilfe Uganda, Dirk Ludigs. Dieser spricht im Interview über die aktuellen Umstände und Herausforderungen von queeren Menschen in Uganda angesichts des in Kraft getretenen Anti-LSBTIQ-Gesetzes, unter anderem über die sogenannte „Pflicht zur Denunziation“, den Behörden LSBTIQ zu melden, die sogar Ärztinnen betreffe.

Update vom 17.07.2023

In den Briefing Notes vom 17.07.2023 berichtet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass bereits mindestens neun Personen unter dem neuen Anti-LSBTIQ-Gesetz angeklagt
worden seien – weitere Informationen dazu hätten bisher nicht eingeholt werden können. Gewaltandrohungen und Erpressungen gegenüber LSBTIQ-Personen hätten seit der Einführung des Gesetzes stark zugenommen; v.a. psychische und digitale Gewalt, darunter die Androhung, die Identität von LSBTIQ-Personen preiszugeben. Betroffen seien v.a. LSBTIQ, die in der Sexarbeit tätig sind sowie Organisationen mit LSBTIQ-Bezug. Viele Betroffene würden unter den aktuellen Umständen versuchen, ihre sexuelle Identität und Orientierung oder ihren Arbeitsplatz zu verbergen.

Update vom 30.05.2023

Laut einer Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.05.2023 hat Ugandas Präsident Yoweri Museveni die Kriminalisierung von queeren Menschen in Uganda am 29.05.2023 massiv verschärft. An diesem Tag habe er den im März 2023 vom Parlament verabschiedeten und anschließend überarbeiteten Gesetzentwurf unterschrieben. Zukünftig könne bei sogenannter schwerer Homosexualität die Todesstrafe verhängt werden. Das neue Gesetz enthalte darüber hinaus eine Vorschrift zum Verbot der „Bewerbung von Homosexualität“.
In der Pressemitteilung fordert der LSVD von der Bundesregierung sowie Außenministerin Annalena Baerbock unter anderem, dass LSBTIQ aus Uganda über humanitäre Visa die Möglichkeit erhalten müssen, das Land zu verlassen und in Deutschland Schutz zu bekommen. Darüber hinaus solle eine Reisewarnung für Uganda ausgesprochen werden und es solle geprüft werden, ob ugandische Diplomatinnen ausgewiesen werden können. Zudem sollen laut LSVD ugandische Organisationen, die das Gesetz gefordert haben, keine weitere Unterstützung erhalten – bisherige Unterstützungen könnten stattdessen auf andere Trägerinnen der Zivilgesellschaft in Uganda übertragen werden.

Auch die Tagesschau berichtet in einem Artikel vom 30.05.2023 über das Anti-LSBTIQ-Gesetz.

In einem Artikel der Siegessäule vom 30.05.2023 werden internationale Reaktionen der USA, Niederlande und von Deutschland auf das Anti-LSBTIQ-Gesetz beleuchtet.

Update vom 12.05.2023

Wie die Siegessäule in einem Artikel vom 12.05.2023 berichtet, fordern rund achtzig Prominente in einem offenen Brief die Bundesregierung dazu auf, die in ihrer Existenz bedrohte LSBTIQ-Community in Uganda finanziell und politisch zu unterstützen.
Am 12.05.2023 startete Queeramnesty eine Eilaktion gegen das Anti-LSBTIQ-Gesetz in Uganda und veröffentlichte eine Petition, die bis zum 31.05.2023 unterschrieben werden kann. Diese solle Präsident Yoweri Museveni auffordern, sein Veto gegen das Anti-LSBTIQ-Gesetz einzulegen.

Update vom 02.05.2023

In einem Artikel vom 02.05.2023 berichtet die Zeit, dass das ugandische Parlament das überarbeitete Anti-LSBTIQ-Gesetz erneut verabschiedet habe. Das Gesetz sehe weiterhin die Todesstrafe bei spezifischen homosexuellen Handlungen vor, beispielsweise bei Sex mit Minderjährigen oder mit Menschen, die zu „schutzbedürftigen Gruppen“ gezählt würden. Auch könnten Personen oder Gruppen, „die homosexuelle Aktivitäten fördern“, weiterhin eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren erhalten.
Die überarbeitete Version des Gesetzes kriminalisiere nicht die „wahrgenommene Sexualität oder körperliche Erscheinung“ einer Person, sondern ihre „sexuellen Handlungen“. Menschen könnten somit nicht allein aufgrund des „Verdachts der Homosexualität“ festgenommen werden. Das Gesetz müsse innerhalb eines Monats von Präsident Yoweri Museveni unterzeichnet werden, um in Kraft zu treten.
Laut Zeit gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Versuche verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, schärfere Gesetze gegen homosexuelle Menschen in Uganda einzuführen. Diese seien zumeist an einem Veto des Präsidenten gescheitert oder vom obersten Gerichtshof aufgehoben worden.

Update vom 21.04.2023

The Guardian berichtet in einem Artikel vom 21.04.2023, dass der ugandische Präsident Yoweri Museveni angekündigt habe, das Anti-LSBTIQ-Gesetz nicht zu unterschreiben, sondern es überarbeiten und erneut durchs Parlament prüfen zu lassen. Offen bleibe, welche Passagen genau geändert werden.
Museveni habe 30 Tage Zeit, um das Gesetz entweder zu unterzeichnen, es zur Überarbeitung an das Parlament zurückzugeben oder sein Veto einzulegen und das Parlament zu informieren. Das Gesetz könne jedoch auch ohne die Zustimmung des Präsidenten in Kraft treten, wenn er es zweimal an das Parlament zurückgebe.

Update vom 08.04.2023

In einem PinkNews-Artikel vom 08.04.2023 wird berichtet, dass die LSBTIQ-Gemeinschaft in Uganda bereits Auswirkungen des neuen Anti-LSBTIQ-Gesetzes spüre, obwohl dieses noch nicht in Kraft getreten sei. Ein*e Aktivist*in, DeLovie Kwagala, habe PinkNews erzählt, dass queere Uganderinnen sofort nach der Verabschiedung des Gesetzes um Hilfe beim Zugang zu Medikamenten, Lebensmitteln und psychologischen Diensten gebeten hätten. Für diesen Personenkreis gestalte sich die Wohnsituation und der Zugang zur Gesundheitsversorgung sehr schwierig. Arbeitgeberinnen würden keine queeren Menschen einstellen. Zudem erlitten viele queere Menschen einen Schaden an ihrer psychischen Gesundheit. Die Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTIQ würden nicht aufhören – unabhängig von der Unterzeichnung des Gesetzes. Die weltweite (LSBTIQ) Gemeinschaft sei daher aufgerufen, sich solidarisch zu zeigen, zu spenden und queere ugandische Stimmen zu verstärken.

Update vom 03.04.2023

In einem Artikel vom 03.04.2023 berichtet queer.de, dass auch der katholische Erzbischof von Kampala, Paul Ssemogerere, die Schärfe des neuen Gesetzes kritisiert habe. In der vom Parlament gebilligten Fassung stehe auf den Straftatbestand der "schweren Homosexualität" nun die Todesstrafe. Das sei etwa der Fall, wenn es sich bei den Involvierten um Elternteile oder "Serientäterinnen" handele. Zudem könne eine verdächtige Person wegen "versuchter Homosexualität" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und wegen "versuchter schwerer Homosexualität" mit 14 Jahren Haft bestraft werden.

Update vom 29.03.2023

In einem Artikel vom 29.03.2023 berichtet queer.de, dass die Sprecherin für Entwicklungspolitik der Fraktion DIE LINKE, Cornelia Möhring, fordere, von dem Anti-LSBTIQ-Gesetz betroffenen Personen "sichere Fluchtrouten" zu ermöglichen und unkompliziert Asyl zu gewähren. Laut Möhring ist ein Abschiebungsstopp nach Uganda nun mehr denn je menschenrechtlich geboten. Auch der LSVD fordere das Auswärtige Amt auf, alle diplomatischen Mittel – zum Beispiel den Rückzug von Diplomatinnen – zu nutzen, um das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock habe sich zu dem verschärften queerfeindlichen Gesetz in Uganda bislang nicht geäußert.

Update vom 21.03.2023

Am 21.03.2023 veröffentlichte die Deutsche Welle einen Artikel über die schlechter werdenden politischen und rechtlichen Bedingungen für LSBTIQ in afrikanischen Ländern wie Uganda, Tansania, Ghana und Kenia.
In Uganda sei das neue Anti-LSBTIQ-Gesetz verabschiedet worden und müsse nur noch von Präsident Yoweri Museveni gebilligt werden. Als der Gesetzentwurf am 21.03.2023 von den Gesetzgeberinnen debattiert worden sei, habe es kaum Anzeichen von Widerstand gegeben.
Seit der Kolonialzeit seien gleichgeschlechtliche Beziehungen in Uganda verboten. In Zukunft werde sich die Situation für LSBTIQ voraussichtlich noch verschlechtern. In Artikeln vom 22.03.2023 berichten auch die Tagesschau, BBC, Deutschlandfunk und queer.de über das neue Anti-LSBTIQ-Gesetz. Amnesty International, UNO-Menschenrechtskommissar Volker Türk und viele weitere internationale Politikerinnen hätten an Ugandas Präsidenten Museveni appelliert, das Gesetz gegen Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit nicht zu unterzeichnen. Dieser müsse nun entscheiden, ob er sein Veto gegen den Gesetzesentwurf einlegt – und damit die guten Beziehungen zu westlichen Investorinnen aufrechterhalte – oder ob er das Gesetz unterzeichnet. Durch das geplante Gesetz könne selbst jemand, dem homosexuelle Beziehungen bekannt wären, diese jedoch nicht melde, mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Update vom 28.02.2023

Am 28.02.2023 habe das ugandische Parlament einem Abgeordneten die Erlaubnis erteilt, einen Gesetzentwurf mit dem Titel "Anti-Homosexuality Bill, 2023" einzubringen. Darüber berichten unter anderem die Washington Post, Africanews und die Deutsche Welle.
Der Gesetzentwurf ziele darauf ab, jede Form von sexuellen Beziehungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts sowie die Förderung oder Anerkennung solcher Beziehungen zu verbieten. Der vortragende Abgeordnete habe das Parlament aufgefordert, alle Formalitäten einzuhalten, um das Gesetz zu verabschieden, ohne dass es wie der „Anti-Homosexuality Act“ 2014 für ungültig erklärt werden könne.
Die Parlamentspräsidentin Anita Among habe die Abgeordneten aufgefordert, für das Gesetz zu stimmen, da homosexuelle Beziehungen laut Among eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellen.

18.02.2023

Am 18.02.2023 veröffentlichte das Domradio einen Artikel über eine queerfeindliche Forderung des Erzbischofs der anglikanischen Church of Uganda, Stephen Samuel Kaziimba.
Auf den Beschluss der Church of England, zukünftig auch homosexuelle Paare zu segnen, habe der ugandische Erzbischof mit einem gegenteiligen Appell an Präsident Yoweri Museveni reagiert. Darin habe er sich für die Wiedereinführung des „Anti-Homosexuality Act“ ausgesprochen. Dieses Gesetz war Anfang 2014 in Kraft getreten und sah eine lebenslange Haftstrafe für homosexuelle Handlungen vor. Im August des gleichen Jahres hatte das Verfassungsgericht den „Anti-Homosexuality Act“ wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt, jedoch stehen gleichgeschlechtliche Beziehungen weiterhin unter Strafe.

 

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Auswirkungen auf die Bekämpfung von HIV/Aids

Laut einem Tagesspiegel-Artikel vom 28.06.2023 könnte das neue Anti-LSBTIQ-Gesetz die Erfolge im Kampf gegen HIV/Aids in Uganda zunichtemachen. Der Zugang zu lebenswichtigen Gesundheitsleistungen habe sich verschlechtert, seit sexuelle Minderheiten noch mehr kriminalisiert würden als zuvor.

Erasing 76 Crimes berichtet in einem Artikel vom 20.07.2023, dass auch das ugandische Gesundheitsministerium befürchte, dass das Anti-LSBTIQ-Gesetz den Kampf gegen HIV/AIDS lähmen werde. Verängstigte HIV-Patientinnen würden nicht mehr in Kliniken gehen, um Medikamente gegen HIV zu erhalten oder sich behandeln zu lassen. Zwar habe das Ministerium ein Kommuniqué herausgegeben, in dem die Kliniken aufgefordert würden, keiner Klientin "aus irgendeinem Grund – Geschlecht, Religion, wirtschaftlicher Status, sozialer Status oder sexuelle Orientierung" die Dienste zu verweigern. Jedoch habe die ugandische Menschenrechtsgruppe Convening For Equality (CFE) darauf hingewiesen, dass die Anweisung des Ministeriums LSBTIQ-Patientinnen keinerlei Schutz biete. Vielmehr ermächtige das Gesetz Anbieterinnen von Gesundheitsdienstleistungen, LSBTIQ-Personen nach Belieben zu diskriminieren und zu stigmatisieren.

 

Recherche über internationale Unterstützerinnen des Anti-LSBTIQ-Gesetzes

Im April 2023 veröffentlichte eine internationale Journalistinnen-Gruppe des Institute for Journalism and Social Change (IJSC) einen englischsprachigen Bericht, aus dem hervorgeht, dass sowohl streng-religiöse Gruppen aus den USA als auch erzkonservative Gruppen aus Europa Hass gegen LSBTIQ in Uganda verbreiten würden. In den letzten Jahren seien 75 Millionen US-Dollar in „Hilfsprojekte“ geflossen, um sich politischen Einfluss zu erkaufen. Auch in der The Continent-Ausgabe vom 06.05.2023 finden Sie ab Seite 8 einen Artikel über den US-amerikanischen Einfluss auf das neue Anti-LSBTIQ-Gesetz in Uganda.

 

Weitere Artikel

Hier können Sie einen Artikel über queere, ugandische Stimmen gegen das Anti-LSBTIQ-Gesetz nachlesen.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
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