| Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung Schleswig-Holstein: Neuer Erlass zur Leistungsgewährung nach AsylbLG während der Ausbildung
Anbei finden Sie einen neuen Landeserlass aus Schleswig-Holstein bezüglich der „Leistungsgewährung nach dem AsylbLG - Leistungsberechtigung von Asylsuchenden und Geduldeten nach § 2 des AsylbLG, die eine dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG oder §§ 51, 57 und 58 SGB III absolvieren“ vom 15. Januar 2019.
Den Erlass in voller Länge finden Sie hier.