| Asylbewerberleistungsgesetz, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Informationen und Vorlagen zum Leistungsausschluss nach § 1 Absatz 4 Asylbewerberleistungsgesetz
Seit dem 31. Oktober 2024 kann Personen mit "unzulässigem" Asylantrag (zum Beispiel wegen eines laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahrens in einem anderen EU Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) die Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig gestrichen werden.
Zulässig ist dies laut Gesetz nur noch:
- Für zwei Wochen als Überbrückung,
- Oder länger bei nachgewiesenem Härtefall.
Kritik und Rechtsprechung
Zahlreiche Sozialgerichte haben diese Regelung in Eilverfahren bereits gestoppt, da sie nicht mit dem Grundgesetz oder EU Recht vereinbar sei. Eine Übersicht der Urteile findet sich hier:
→ Gerichtsentscheidungen zum Leistungsausschluss (GGUA)
Behördenpraxis und Handlungsempfehlungen
Laut einem Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 10. April 2025 sollen bei Personen mit rechtskräftigem Dublin Bescheid:
- Keine Duldung mehr ausgestellt werden,
- Die Aufenthaltsgestattung ungültig gestempelt werden,
- Stattdessen eine sogenannte Dublin Verfahrensbescheinigung (ein einfacher Ausdruck) ausgegeben werden.
Erst wenn weder Duldung noch Aufenthaltsgestattung vorliegen, ist ein vollständiger Leistungsausschluss rechtlich zulässig.
Problematische Umsetzung in Thüringen
Mehrere Thüringer Landkreise wenden diese Regelung bereits an – mit teils willkürlicher Praxis:
- Kein schriftlicher Bescheid,
- Mündliche Androhungen von Leistungskürzungen,
- Aufforderung zum Verlassen der Unterkunft ohne Anhörung.
Das Sozialamt ist jedoch verpflichtet:
- Eine schriftliche Anhörung vor dem Ausschluss durchzuführen,
- Einen Bescheid zu erlassen,
- Anträge auf Überbrückung und Härtefallhilfe zu prüfen.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
- Widerspruch gegen jeden Bescheid einlegen,
- Eilantrag beim Sozialgericht stellen,
- Härtefallhilfe beantragen – auch nach dem Bescheid,
- Bei fehlendem Bescheid auf schriftliche Entscheidung bestehen.
Antagsvorlagen und Hilfe
- Antrag auf Duldung oder Aufenthaltsgestattung (bei Dublin Verfahren)
- Antrag an das Sozialamt bei Androhung ohne Bescheid
- Antrag auf Härtefallleistungen in der Anhörung
- Antrag speziell für Personen mit Dublin Italien oder Griechenland Verfahren (für die der Ausschluss nicht angewendet werden soll)