| Asylbewerberleistungsgesetz, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Informationen und Vorlagen zum Leistungsausschluss nach § 1 Absatz 4 Asylbewerberleistungsgesetz

Seit dem 31. Oktober 2024 kann Personen mit "unzulässigem" Asylantrag (zum Beispiel wegen eines laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahrens in einem anderen EU Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) die Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig gestrichen werden.

Zulässig ist dies laut Gesetz nur noch:

  • Für zwei Wochen als Überbrückung,
  • Oder länger bei nachgewiesenem Härtefall.

Kritik und Rechtsprechung

Zahlreiche Sozialgerichte haben diese Regelung in Eilverfahren bereits gestoppt, da sie nicht mit dem Grundgesetz oder EU Recht vereinbar sei. Eine Übersicht der Urteile findet sich hier:

Gerichtsentscheidungen zum Leistungsausschluss (GGUA)

Behördenpraxis und Handlungsempfehlungen

Laut einem Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 10. April 2025 sollen bei Personen mit rechtskräftigem Dublin Bescheid:

  • Keine Duldung mehr ausgestellt werden,
  • Die Aufenthaltsgestattung ungültig gestempelt werden,
  • Stattdessen eine sogenannte Dublin Verfahrensbescheinigung (ein einfacher Ausdruck) ausgegeben werden.

Erst wenn weder Duldung noch Aufenthaltsgestattung vorliegen, ist ein vollständiger Leistungsausschluss rechtlich zulässig.

Problematische Umsetzung in Thüringen

Mehrere Thüringer Landkreise wenden diese Regelung bereits an – mit teils willkürlicher Praxis:

  • Kein schriftlicher Bescheid,
  • Mündliche Androhungen von Leistungskürzungen,
  • Aufforderung zum Verlassen der Unterkunft ohne Anhörung.

Das Sozialamt ist jedoch verpflichtet:

  • Eine schriftliche Anhörung vor dem Ausschluss durchzuführen,
  • Einen Bescheid zu erlassen,
  • Anträge auf Überbrückung und Härtefallhilfe zu prüfen.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

  • Widerspruch gegen jeden Bescheid einlegen,
  • Eilantrag beim Sozialgericht stellen,
  • Härtefallhilfe beantragen – auch nach dem Bescheid,
  • Bei fehlendem Bescheid auf schriftliche Entscheidung bestehen.

Antagsvorlagen und Hilfe

 

 

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! - Argumentationshilfe gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Juni 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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