| Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung Ausbildungsbegleitende Hilfen: BaWü öffnet Förderung für Gestattete aus anderen Herkunftsstaaten
Anbei finden Sie eine aktuelle Weisung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Baden-Württemberg vom 25. Oktober 2018. Demnach sollen auszubildende Asylsuchende künftig auch dann ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bekommen können, wenn sie nicht aus den TOP-5-Staaten (Syrien, Eritrea, Somalia, Iran oder Irak) kommen.
Die Weisung der Bundesagentur in voller Länge finden Sie hier.