| Abschiebung Schutzberechtigte Ehepaare und Griechenland-Rückführungen: Neue Entscheidungen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Beschluss vom 27. August 2025, Az. 18a L 1375/25.A) und das Verwaltungsgericht Hannover (Beschluss vom 6. August 2025, Az. 2 B 7190/25) haben entschieden, dass Ehepaare mit einer Schutzberechtigung für Griechenland nicht automatisch von den Griechenland-Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem April 2025 erfasst werden. Nach Auffassung der Gerichte kann die frühere Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auf die in Griechenland als schutzberechtigt anerkannten, kinderlosen Ehepaare angewendet werden.
Ergänzend dazu hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weitere Rückführungen von Geflüchteten nach Griechenland gestoppt. Nach Informationen der Organisation Refugee Support Aegean dürfen die griechischen Behörden derzeit keine Abschiebungen durchführen. Die Entscheidung stützt sich auf menschenrechtliche Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Aufnahmebedingungen und die tatsächliche Schutzwirkung in Griechenland.
Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass sowohl deutsche Verwaltungsgerichte als auch internationale Menschenrechtsorgane die Umsetzung von Rückführungen nach Griechenland streng prüfen. Abschiebungen bleiben damit weiterhin ausgesetzt, solange grundlegende Schutzrechte nicht gewährleistet sind.
Aktuelle Lage in Polen
Parallel dazu weist PRO ASYL in einer Pressemitteilung vom 25. September 2025 darauf hin, dass Polen landesweit keine Asylanträge von Geflüchteten mehr entgegennimmt, die über Belarus eingereist sind. Schutzsuchenden drohen dort nicht nur Zurückweisungen an der Grenze, sondern auch im Landesinneren werden Asylgesuche systematisch verweigert, etwa in Städten wie Warschau oder Stettin. Angesichts dieser massiven Einschränkungen fordert die Organisation die Bundesregierung auf, Dublin-Überstellungen nach Polen und Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze sofort auszusetzen, um den Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren sicherzustellen.