| Rassismus und Diskriminierung Urteil zu Racial Profiling

Artikel der Rhein Zeitung vom 24. Oktober 2014: Ausweiskontrolle wegen Hautfarbe? Neue Schlappe für die Polizei

Rheinland-Pfalz. Neuer Prozess wegen einer Polizeikontrolle bei Deutsch-Afrikanern: Ein Ehepaar aus Mainz machte im Januar 2014 mit seinen beiden Kindern einen Ausflug, fuhr mit der Mittelrheinbahn in Richtung Köln - und musste im Zug plötzlich drei Bundespolizisten seine Ausweise zeigen. Das Ehepaar klagte. Die Frage ist: Werden Menschen mit dunkler Hautfarbe stigmatisiert? 

 

Der Mann (37) und die Frau (34) stammen aus Westafrika, leben aber seit 20 Jahren in Deutschland und sprechen sehr gut Deutsch. Sie fühlen sich von der Polizei stigmatisiert, werfen ihr vor, sie nur wegen ihrer dunklen Hautfarbe kontrolliert zu haben. Die Polizei hält dagegen, derartige Kontrollen seien notwendig, um unerlaubte Einreisen nach Deutschland zu verhindern.

Jetzt haben die Eheleute die Bundespolizei verklagt - und vor dem Verwaltungsgericht Koblenz einen juristischen Sieg errungen. Das Gericht unter Vorsitz von Vizepräsident Klaus Meier ließ im Prozess keinen Zweifel daran, dass es die Ausweiskontrolle in diesem Fall für rechtswidrig hält. Und es brachte eine Argumentation dafür vor, die viele Juristen überraschen dürfte.

Darum geht es: Die Bundespolizei begründet die Ausweiskontrolle mit dem Kampf gegen Schleuserbanden und illegale Einwanderer. Sie beruft sich auf das Bundespolizeigesetz. Darin heißt es unter anderem, Bundespolizisten können "zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet" die Ausweise Zugreisender kontrollieren. Aber: Das Gericht ist der Ansicht, dass damit die Überprüfung des Paares nicht legitimiert werden kann. Denn die Bahnstrecke Mainz-Köln könne nicht zur illegalen Einreise genutzt werden, da sie nur über deutsches Staatsgebiet verläuft. Auf der Strecke sei vielleicht eine illegale Weiterreise möglich - etwa nach Ankunft auf dem Flughafen Frankfurt. Aber das Gesetz rechtfertigt nur Kontrollen zum Kampf gegen illegale Ein-, nicht aber Weiterreisen.

Diese Argumentation ist neu: 2012 befassten sich Koblenzer Verwaltungsrichter mit einem ähnlichen Fall (Az.: 7 A 10532/12.OVG). Damals fuhr ein Deutsch-Afrikaner (26) mit dunkler Hautfarbe im Zug von Kassel nach Frankfurt. Er wurde von Polizisten kontrolliert und verklagte sie, weil er sich diskriminiert fühlte. Er scheiterte am Verwaltungsgericht, erhielt aber am Oberverwaltungsgericht recht. Beide Gerichte befassten sich nur mit der Frage, ob die Kontrolle wegen der Hautfarbe erfolgen durfte - nicht ob sie grundsätzlich illegal war.

Im aktuellen Prozess argumentierten die Vertreter der Polizei, die Kontrolle sei rechtmäßig, weil die Strecke Mainz-Köln oft von Schleusern genutzt werde. Doch sie konnten dies nicht substanziell belegen. Und für die Haltung des Gerichts spielte es auch keine Rolle mehr. Es legt sein schriftliches Urteil (Az. 1 K 294/14.KO) in einigen Wochen vor.

Quelle: www.rhein-zeitung.de.

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Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

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