| Asylverfahren Neuregelung beim BAMF: Schutzstatus in Griechenland reicht für Asyl-Ablehnung
Das BAMF hat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 2025 eine Änderung der Entscheidungspraxis im Umgang mit Schutzberechtigten aus Griechenland beschlossen. Ein internes Rundschreiben vom 25. April 2025 legt fest, dass Asylanträge von alleinstehenden, jungen, nicht vulnerablen Männern grundsätzlich als unzulässig nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 AsylG abgelehnt werden sollen.
Die Regelung beschränkt sich jedoch nicht auf diese Personengruppe. Auch andere Antragstellende, die als hinreichend gesund, arbeitsfähig und körperlich belastbar gelten, stuft das BAMF als fähig ein, sich in Griechenland aus eigener Kraft durchzuschlagen.
Das Rundschreiben können Sie hier finden.