| Sozialleistungen LSG Sachsen zu Unionsbürger*innen: Fortwirkender Arbeitnehmer*innenstatus bei Mutterschutz länger als sechs Monate, kein Ausschluss vom SGB II wegen fiktivem Aufenthaltsrecht nach AufenthG

In einer Rundmail vom 7. März 2023 weißt die GGUA e.V. auf eine wichtige Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen vom 6.12.2022 zum Thema Anspruch auf SGB II-Leistungen für Unionsbürger*innen in familiären Konstellationen hin:

"Eine EU-Bürger*in hat mit einem geduldeten tunesischen Staatsbürger ein gemeinsames Kind, die Eltern sind nicht miteinander verheiratet, die Mutter ist während der Schwangerschaft „betriebsbedingt" gekündigt worden. Das LSG Sachsen hat darin zum einen festgestellt, dass in diesem Fall der fortwirkende Arbeitnehmer*innenstatus nicht nach sechs Monaten endet, sondern sich um die Zeit des Mutterschutzes verlängert. Zum anderen führt der Schutz der Familie dazu, dass auch danach ein Anspruch auf SGB-II-Leistungen besteht, weil für die EU-Bürger*in ein fiktiver Anspruch auf ein humanitäres oder familiäres Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG besteht.

  1. Die Zeit des Mutterschutzes wird nicht auf die Dauer des fortwirkenden Arbeitnehmer*innenstatus angerechnet, sondern diese Fortwirkung verlängert sich dann über sechs Monate hinaus um die Dauer der Mutterschutzzeit. Auch während der Mutterschutzzeit besteht Anspruch auf SGB-II-Leistungen. (...)
  2. Es besteht zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes für die EU-Bürgerin und das Kind ein (fiktives) Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG aus familiären bzw. humanitären Gründen, so dass auch nach Ablauf des fortwirkenden Arbeitnehmer*innenstatus kein Leistungsausschluss vom SGB II greift. Denn in diesem Fall ist fiktiv ein anderes Aufenthaltsrecht als das der Arbeitsuche erfüllt und ein Leistungsausschluss wäre unzulässig.(...)"

 

Das Urteil vom LSG Sachsen finden Sie hier.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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