| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Kurzanalyse zum Chancen-Aufenthaltsrecht: Erste Bilanz zur Wirkung des § 104c AufenthG
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) trat Ende 2022 eine bundesweit einmalige Regelung in Kraft. Sie gibt langjährig geduldeten Personen die Möglichkeit, für 18 Monate einen „Aufenthalt auf Probe“ zu erhalten, um in dieser Zeit die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen. Die BAMF-Kurzanalyse 3|2025 liefert nun erste Erkenntnisse zu Umfang und Wirkung dieses Instruments.
Bis Oktober 2022 lebten rund 137.000 Personen seit mindestens fünf Jahren mit Duldung in Deutschland und gelten somit als formal berechtigt. Bis September 2024 wurde bereits über 76.000 dieser Personen ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt. Die Erteilung erfolgt weitgehend unabhängig von Geschlecht, Alter oder Familienstand.
Auffällig ist: Nach Erhalt des Chancen-Aufenthaltsrechts klären deutlich mehr Personen ihre Identität als vergleichbare Gruppen ohne diesen Status. Zwar ist die Identitätsklärung keine Voraussetzung für das Chancenrecht selbst, aber notwendig für ein dauerhaftes Bleiberecht.
Die Zwischenbilanz zeigt: Das Chancen-Aufenthaltsrecht erhöht die Wahrscheinlichkeit eines befristeten legalen Aufenthalts. 15 Prozent der Berechtigten konnten bereits in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln. Ob die Regelung langfristig wirkt, lässt sich aber erst nach ihrem geplanten Ende Ende 2025 sicher bewerten.
Die Kurzanalyse entstand im Rahmen des Forschungsprojekts MIMAP zur Im-/Mobilität ausreisepflichtiger Personen in Deutschland und kann hier abgerufen werden.