| Frauen und Familie Website ''Recht auf Geburtsurkunde''

Pressemitteilung des Deutschen Institut für Menschenrechte vom 22.03.2022:

Jedes Kind hat das Recht auf eine Geburtsurkunde - Neue Website www.recht-aufgeburtsurkunde.de

Eine Geburtsurkunde belegt die Existenz eines Menschen und ermöglicht, zahlreiche Rechte wahrzunehmen: zum Beispiel eine Staatsangehörigkeit und später einen Pass zu erhalten, zu heiraten oder einen Erbschein zu beantragen.

Nach Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention ist jedes neugeborene Kind unverzüglich nach der Geburt in ein Register einzutragen. Daraus folgt das Recht auf Ausstellung einer Geburtsurkunde. In Deutschland sind dafür die Standesämter zuständig.

„Eine Geburtsurkunde ist wichtig für das ganze Leben. Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf eine Geburtsurkunde garantiert, erhalten viele Kinder, die in Deutschland geboren werden, keine oder erst sehr spät eine Geburtsurkunde“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Die Hintergründe sind vielschichtig. Oft können Eltern ihre Identität nicht mit einem Dokument belegen – zum Beispiel, weil sie geflüchtet sind.“

Das dürfe aber nicht dazu führen, dass ein Kind mehrere Monate oder gar Jahre keine Geburtsurkunde bekomme, so Kittel weiter. Denn dies bedeute für die Eltern, dass ihnen soziale Leistungen verwehrt werden können. „Der Zugang zu medizinischen Leistungen ist erschwert, dazu gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen im Säuglingsalter.“

Die neue Website recht-auf-geburtsurkunde.de informiert über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben und bietet ein FAQ rund um die Geburtenregistrierung von Kindern, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können. Zielgruppen der Website sind in erster Linie Standesbeamt*innen und Sozialarbeitende, die mit Geflüchteten arbeiten; praxisnah werden ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie jedem Kind zeitnah eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.

Die Website entstand im Rahmen des Projekts „Papiere von Anfang an“ mit finanzieller Unterstützung der CMS-Stiftung.

Weitere Informationen: Projekt „Papiere von Anfang an“
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/gefoerderte-projekte/papiere-von-anfang-an

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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