| LSBTIQ, Wissenswertes, Rechtliches Erneute Anwendung des „Diskretionsgebot“
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) berichtet in einer Pressemitteilung vom 04.02.2022 über die erneute Anwendung des „Diskretionsgebots“ durch das BAMF.
Der Fall der betroffenen Asylsuchenden stehe „exemplarisch für europarechts- und verfassungswidrige Praktiken von BAMF und Gerichten,“ mit denen queere Flüchtlinge konfrontiert werden. Die Ablehnung des Asylantrags der Betroffenen durch die Anwendung des „Diskretionsgebots“ widerspreche der Rechtsprechung des EuGHs sowie des Bundesverfassungsgerichts, nach der es nicht zumutbar sei, die sexuelle Orientierung geheim zu halten.
Der LSVD fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser und das BAMF auf, die Abschiebung der Betroffenen zu verhindern sowie Letzteres, sich „endlich an geltende Rechtsprechung“ zu halten.
Der detailliert dokumentierte Fall des Betroffenen ist hier zu finden.
Weiterführende Informationen zum „Diskretionsgebot“ sind hier zu finden.
Quellen:
https://www.queer.de/detail.php?article_id=41093
www.lsvd.de/de/ct/6580-Schwuler-Mann-soll-in-Kuerze-in-Verfolgerstaat-abgeschoben-werden