| Aufenthalt, Afghanistan Verbalnote der afghanischen Botschaft zur Passbeschaffung
Anbei finden Sie eine Verbalnote der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin vom 10. Januar 2022. Das Dokument beschreibt detailliert die Schritte zur Beantragung eines Reisepasses, einer Taskira und auch anderer Dokumente:
1. Tazkira (afghanischer Personalausweis)
Aufgrund der aktuellen Situation und technischer Schwierigkeiten ist das Online-Tazkira-Antragssystem nicht verfügbar. „Antragsteller, die bereits einen Antrag gestellt haben und deren Antrag erfolgreich bearbeitet und bestätigt wurde, können jedoch weiterhin ihre Tazkira erhalten, indem sie mit ihren Dokumenten und ihrer Fallnummer bei der zuständigen afghanischen Vertretung in Deutschland zu einem Gespräch erscheinen.
Die Konsular Verordnung des Außenministeriums ermöglicht es den diplomatischen/konsularischen Vertretungen, die Identität von Afghanen, die dringend einen Reisepass, eine Heiratskurkunde, eine Geburtsurkunde usw. beantragen müssen, aber keine Tazkira besitzen, durch ein ausführliches Gespräch und die Prüfung der verfügbaren Dokumente zu bestimmen und zu bestätigen, um die Identität als Afghane zu überprüfen und vom Leiter der Vertretung (Botschafter/ Generalkonsul) bestätigen zu lassen.“
2. Reisepass
„Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in Afghanistan haben die meisten afghanischen Auslandsvertretungen keine Blankopässe mehr oder nur noch eine sehr begrenzte Anzahl von Blankopässen für Notfälle. Afghanen, die bereits einen Reisepass besitzen, können jedoch einen Aufkleber zur Verlängerung um 5 Jahre beantragen.“
3. Geburtsurkunde
4. Heiratsurkunde
5. Bestätigung der Eheschließung
6. Ledigkeitsbescheinigung
Die Verbalnote der afghanischen Botschaft finden Sie hier.