| Aktuell, Aufenthalt, Afghanistan Erlass des MILIG Schleswig-Holstein: Passbeschaffung Afghanistan
Anbei finden Sie ein Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 2. Mai 2022.
Bereits im Erlass vom 12.10.2021 hat das MILIG darauf hingewiesen, dass nach dem BMI die afghanischen Vertretungen in Deutschland weiterhin konsularische Dienstleistungen anbieten, dokumentenrechtliche Anfragen aus technischen Gründen jedoch nur in einem begrenzten Umfang bearbeiten werden.
Bei Antragstellungen auf Neuausstellung eines (Reise-)Passes werden personalisierte Bescheinigungen ausgestellt. Aufgrund der aktuellen Situation in Afghanistan funktioniert das System für Reisepässe und für afghanische Personalausweise (Tazkiras) nicht mehr, sodass die Botschaft nicht in der Lage sei, afghanische Reisepässe und Personalausweise für in Deutschland lebende Afghaninnen auszustellen. Die Einholung einer Bescheinigung über die Antragsstellung bei der Botschaft ist nicht erforderlich.
Es wird deshalb dazu geraten in begründeten Einzelfällen afghanischen Staatsangehörigen Reiseausweise für Ausländer zu erteilen. Die Reiseausweise sollten jedoch grundsätzlich nicht für Afghanistan gelten, es sei denn, dass ausnahmsweise die Erstreckung des Geltungsbereichs auf Afghanistan gerechtfertigt ist. Des Weiteren müssen die üblichen Voraussetzungen zur Erteilung eines Reiseausweises vorliegen.
Den vollständigen Erlass vom 02.05.2022 können Sie hier herunterladen.