| Abschiebung Gericht hebt Abschiebungsverbot für tadschikisches IS-Mitglied auf
Das Verwaltungsgericht Münster hat am 27. August 2025 entschieden, dass das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgehobene Abschiebungsverbot für ein tadschikisches IS Mitglied rechtmäßig ist. Wie das VG Münster in einer Pressemitteilung vom 1. September 2025 mitteilte, hatte auch die Klage des Mannes gegen die Abschiebungsandrohung keine aufschiebende Wirkung. Eine Abschiebung bleibt damit möglich.
Der Mann trat im Jahr 2015 dem sogenannten Islamischen Staat bei und wurde später in Deutschland verurteilt. Im Jahr 2018 erhielt er zunächst Schutz, da Misshandlungen in Tadschikistan befürchtet wurden. Nach Zusicherungen der dortigen Behörden, dass ihm keine Folter oder erneute Verfolgung droht, hob das Bundesamt das Verbot im Oktober 2024 auf.
Das Urteil vom 27. August 2025 haben wir hier für Sie verlinkt.