| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht GEAS-Reform: Kritik durch Institut für Menschenrechte
Mit dem Gesetzesentwurf vom 11.10.2024 will die Bundesregierung deutsches Asylrecht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anpassen. Es gehe um mehr Ordnung, Effizienz und Solidarität in der Asylpolitik. Das Institut für Menschenrechte warnt, dass der Entwurf unionsrechtlich verpflichtende Maßnahmen nicht übernehme, wie etwa:
- die Inhaftierung minderjähriger Schutzsuchender (§ 70a AsylG-E),
- die Einschränkung des Zugangs zu Rechtsberatung in Grenz- und Hafteinrichtungen (§ 12c AsylG-E),
- sowie die Einrichtung pauschaler Grenzverfahren
Eine Stellungsnahme des Bundes vom 11.10.2024 können Sie hier finden.
Die Stellungsnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom Juli 2025 finden Sie hier.