| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht GEAS-Reform: Mehr Kontrolle, weniger Schutz?
Mit dem Gesetzesentwurf vom 11.10.2024 will die Bundesregierung deutsches Asylrecht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anpassen. Offiziell geht es um mehr Ordnung, Effizienz und Solidarität in der Asylpolitik. Doch hinter dem technischen Anpassungsprozess verbirgt sich ein tiefgreifender Wandel: Schutzsuchende sollen künftig bereits an den EU-Außengrenzen in Schnellverfahren geprüft und teils unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden.
So warnt das Institut für Menschenrechte, dass der Entwurf nicht unionsrechtlich verpflichtete Maßnahmen übernehme, etwa:
- die Inhaftierung minderjähriger Schutzsuchender (§ 70a AsylG-E),
- die Einschränkung des Zugangs zu Rechtsberatung in Grenz- und Hafteinrichtungen (§ 12c AsylG-E),
- sowie die Einrichtung pauschaler Grenzverfahren, die über das EU-Mindestmaß hinausgehen.
Eine Stellungsnahme des Bundes vom 11.10.2024 können Sie hier finden.
Die Stellungsnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom Juli 2025 finden Sie hier.