| Sichere Herkunftsstaaten EU-Kommission möchte das bislang verpflichtende Verbindungskriterium für „sichere Drittstaaten“ streichen
Die EU-Kommission hat am 20.5.2025 neue Vorschriften vorgeschlagen, die den Mitgliedstaaten die Anwendung des Konzepts sicherer Drittstaaten erleichtern sollen. Ziel ist es, Asylverfahren zu beschleunigen, Asylsysteme zu entlasten und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten. Künftig soll der Nachweis einer persönlichen Verbindung zum Drittstaat nicht mehr verpflichtend sein. Die Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.
Pro Asyl kritisiert die neuen Vorschriften scharf und sieht in dem Vorschlag nicht weniger als den Versuch, sich aus dem Flüchtlingsschutz zurückzuziehen. Lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung von Pro Asyl.