| Seenotrettung Verkehrministerium erschwert zivile Seenotrettung
Anbei finden Sie ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) vom 3. März 2020. Demnach gelten - durch eine Verordnungsänderung - kleine Rettungsschiffe nicht mehr als Freizeitschiffe und benötigen deswegen ein Sicherheitszertifikat für Frachtschiffe und nicht, wie bisher, ein Zertifikat für Freizeitschiffe. Damit wird die Arbeit von Teilen der zivilen Seenotrettung erschwert, bzw. vorübergehend sogar unmöglich gemacht.
Das Schreiben in voller Länge finden Sie hier.