| Gemeinsames europäisches Asylsystem Gegen Haft und Entrechtung schutzsuchender Menschen
Stellungnahme von Pro Asyl zu den Vorschlägen des BMI vom 14.01.2020 zur "Neuausrichtung" des GEAS:
Zu den Überlegungen des Bundesministeriums des Innern für eine »Neuausrichtung« des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Mit ihrer Agenda für Europa hat die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau von der Leyen, angekündigt, einen »New Pact on Migration and Asylum« u.a. zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorstellen zu wollen. Dieser wird im Frühjahr 2020 erwartet. Grundlage dieses Vorstoßes könnte ein Papier des deutschen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 14. November 2019 sein. Die im November 2019 bekannt gewordenen Vorschläge sehen kurz zusammen gefasst ein Grenzverfahren mit Inhaftierung vor. Nur bei positiver Vorprüfung erfolgt die Einreise zur Durchführung des Asylverfahrens in die Europäische Union (EU). Diese Asylsuchenden werden nach einem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten verteilt. Die Asylanträge jener Asylsuchenden, die die Vorprüfung nicht bestehen, werden im Grenzverfahren abschließend entschieden und sollen bei Ablehnung von dort zurückgeführt werden.