| Dublin-Verordnung OVG NRW: Bedingungen für Asylbewerber in Italien nicht menschenrechtswidrig

Presseerklärung des Oberverwaltungsgericht NRW vom 19. Mai 2016:

Asylbewerbern, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, droht bei einer Rück­kehr nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 19. Mai 2016 entschieden.

Zahlreiche Asylbewerber, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, klagen gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt), das die Asylanträge abgelehnt und die Abschie­bung nach Italien angeordnet hat. Die Dublin-Verordnungen der Europäischen Union be­stimmen im Grundsatz, dass der Mitgliedstaat zuständig für das Asylverfahren ist, über den der Ausländer in die EU eingereist ist.

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat angenommen, der Kläger, ein allein ste­hender junger Mann, könne nach der Dublin II-Verordnung nach Italien überstellt werden. Insbesondere bestünden in Italien für Asyl­bewerber, auch für solche, die dort ein erneutes Asylverfahren anstrengten (Fol­ge­verfahren), keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahme­be­dingungen. Die bestehenden Defi­zite führten im Ergebnis nicht zu dem Schluss, jedem Rückkehrer nach Italien drohe eine unmenschliche oder ernied­rigende Be­handlung im Sinne der Grundrechte-Charta der Europäischen Union bzw. der Euro­päischen Menschenrechtskonvention.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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