| Aufenthaltsgestattung und Duldung Bundesverfassungsgericht erklärt Abschiebung für rechtswidrig
Am 18. März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Abschiebung eines marokkanischen Staatsangehörigen trotz einer zuvor erlassenen gerichtlichen Eilentscheidung rechtswidrig war. Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2024 verletzte das Grundrecht des Mannes auf effektiven Rechtsschutz.
Dem Betroffenen wurde die Einsicht in die Verwaltungsakte verweigert, obwohl diese für seine Verteidigung wesentlich gewesen wäre. Die Verfassungsrichter stellten klar, dass eine solche Akteneinsicht ein grundlegender Bestandteil eines fairen Verfahrens ist. Das Gericht betonte außerdem, dass gerichtliche Entscheidungen nicht ignoriert werden dürfen, auch nicht im Eilverfahren.
Der Fall wird nun erneut vom Oberverwaltungsgericht geprüft. Der Freistaat Sachsen trägt die Verfahrenskosten. Den Beschluss vom 18. März 2025 finden Sie hier.