| Aktuell, EU-Flüchtlingspolitik, Gemeinsames europäisches Asylsystem Bundesregierung redet schön, sie stimmt dem Ausverkauf der Menschenrechte in Europa zu!

Pressemitteilung PRO ASYL vom 9. Juni 2023:

Bundesregierung redet schön, sie stimmt dem Ausverkauf der Menschenrechte in Europa zu

Mit  Zustimmung von Nancy Faeser und Befürwortung  durch die grüne Außenministerin Baerbock und den liberalen Justizminister  Buschmann haben die Innenminister*innen der EU einen Frontalangriff auf den Rechtstaat und das Flüchtlingsrecht gestartet.  PRO ASYL wirft insbesondere  Faeser und Baerbock vor, das menschenrechtliche Desaster schön zu reden. Es ist eine  Fehlinformation, dass Geflüchtete aus Afghanistan  und Syrien nicht in das Grenzverfahren kommen. Auch für diese Gruppen wird absehbar zum Beispiel in Griechenland in den verpflichtenden Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen zuerst die Zulässigkeit eines Asylantrages geprüft. Die massiv verwässerte Kriterien für angeblich sichere Drittstaaten öffnen Tür und Tor, um sich der Schutzsuchenden auf scheinlegale Weise zu entledigen.
Selbst Familien mit Kindern werden künftig an Europas Grenzen in Haftlagern hinter Stacheldraht landen - nicht einmal diese oft beschworene rote Linie hielt die Bundesregierung Medienberichten zufolge ein.

„Wenn Geflüchtete in Grenzverfahren weggesperrt werden, um sie in unsichere Drittstaaten abzuschieben, dann hat das mit Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun“, so PRO ASYL-Sprecher Karl Kopp.
Und die vielzitierte Solidarität unter den Mitgliedsstaaten sieht so aus: Wer keine Flüchtlinge aufnehmen möchte, muss das auch weiterhin nicht tun. Diese Länder können stattdessen finanzielle Zahlungen leisten – zum Beispiel an die sogenannte libysche Küstenwache zur Flüchtlingsabwehr.

Die Originaltexte inklusive der Annexe, die gestern beim Rat für Inneres der EU beschlossen wurden, sind immer noch nicht veröffentlicht. PRO ASYL fordert die sofortige Veröffentlichung.

PRO ASYL befürchtet, dass letzte menschenrechtliche Bedenken der Bundesregierung fallen gelassen wurden und Faeser und Baerbock, wissentlich oder unwissentlich, bar jeder Grundlage, die Realität schön färben.

Die von Faeser aufgestellte Behauptung, dass syrische und afghanische Flüchtlinge nicht in das Grenzverfahren kommen, ist sachlich falsch. Neben der verpflichtenden Anwendung der Grenzverfahren für Asylsuchende aus Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote von unter 20% sowie Schutzsuchenden denen vorgeworfen wird, zum Beispiel Ausweisdokumente zerstört zu haben, steht es den Mitgliedstaaten offen, die Grenzverfahren auch auf jene Schutzsuchenden anzuwenden, die zum Beispiel über einen „sicheren Drittstaat“ fliehen. Alle Ankommenden werden bereits jetzt im EU-Modell-Projekt in Griechenland einer Zulässigkeitsprüfung unterworfen. Selbst Familien mit Kindern, die aus Syrien oder Afghanistan stammen, sind davon betroffen. Diese Praxis soll nun zur europäischen Norm werden.

PRO ASYL hat die nach und nach bekannt werdenden Zwischenergebnisse der Verhandlungen analysiert und legt in einer ersten Reaktion den Schwerpunkt auf die Grenzverfahren und Auslagerung in Drittstaaten

Grenzverfahren sind keine schnellen Asylverfahren an der Grenze. In jedem Asylverfahren – auch in den diskutierten Grenzverfahren – wird zuallererst entschieden, ob ein Asylantrag zulässig ist. Wer über einen angeblich sicheren Drittstaat kommt, wird zurückgewiesen. Und das gilt auch für Kinder und ihre Familien. Und weil die EU aktuell nicht von funktionierenden Demokratien mit guten Schutzsystemen umgeben ist, sollen die Kriterien gesenkt werden, damit unsichere Staaten für sicher erklärt werden können.  Das Kriterium wann  ein dritter Staat als sicher gilt, soll so  aufgeweicht werden, dass angeblich sichere Teilgebiete ausreichen, um Menschen in das Land abzuschieben.

»The designation of a third country as a safe third country both at Union and both at Union and at national level may be made with exceptions for specific parts of its territory or clearly identifiable categories of persons.« (Artikel 45 Absatz 1a AVVO)

Mitgliedstaaten sollen bei der nationalen Bestimmung von „sicheren Drittstaaten“ auch nur Teile eines Staates als sicher erklärt können. Eine europäische Norm, die dies verhindert, gibt es dann nicht mehr. Die Justiz als dritte Gewalt wird damit entscheidend geschwächt. Bisher haben europäische Gerichte regelmäßig Verstöße gegen Europäisches Recht gerügt.

Noch unklar ist, wie das Kriterium formuliert ist, nach dem ein Gebietskontakt des Schutzsuchenden zu diesem Staat noch nötig sein soll. Großbritanniens Ruanda-Modell könnte nur scheinbar vom Tisch sein.

Viele Mitgliedsstaaten haben gefordert, dass noch nicht einmal eine Verbindung der Schutzsuchenden zu diesem Staat, in den sie abgeschoben werden sollen, bestehen müsse. In der letzten Stunde der Verhandlungen am Donnerstag  wurden Verabredungen getroffen, die für den Schutz entscheidend sein werden – die aber noch nicht bekannt sind. Äußerungen in der Pressekonferenz weisen darauf hin, dass auch hier die Mitgliedstaaten selbst darüber entscheiden können, ob sie eine solche Verbindung voraussetzen. Damit wäre der Weg z.B. für einen Österreich-Ruanda-Deal geebnet.

PRO ASYL fordert: die Beschlüsse müssen gerade in dieser Stelle umgehend öffentlich gemacht werden. Die Bedeutung wird an den Zwischenständen deutlich.

Stand 17. Mai:  »Member States may under national law provide for rules requiring a connection between the applicant and the third country concerned on the basis of which it would be reasonable for that person to go to that country.« (Artikel 45 Absatz 2 AVVO)

Stand 6. Juni

The concept of safe third country may only be applied provided that:

Stand 6. Juni

The concept of safe third country may only be applied provided that:

b) there is a connection between the applicant and the third country in question on the basis of which it would be reasonable for that person him or her to go to that country, including because the applicant has transited through that third country, or if there is no such connection, the applicant consents to go there;

Hierzu haben aber mehrere Mitgliedstaaten gesagt, dass das für sie nicht akzeptabel ist. Für die Streichung des verpflichtenden Verbindungselements und für mindestens eine Rückkehr zum vorherigen Kompromissvorschlag der Präsidentschaft  sprachen sich AUT, CZE, NLD, GRC, HUN, POL, LTU (einziger offener Punkt), LVA, GRC, MLT, CYP, ITA, DNK aus. Siehe Bericht vom AstV vom 06. Juni: https://fragdenstaat.de/dokumente/238445-2899-astv-2-am-05-06-2023-fortsetzung-vorbereitung-ji-rat-am-8-9-juni-2023/

 

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

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