| weitere vulnerable Gruppen Sozialleistungen für migrierte oder geflohene Menschen mit Behinderung
Immer wieder gibt es Hinweise aus der Behinderten- und Flüchtlingsarbeit, dass behinderte MigrantInnen oder Flüchtlinge, je nach ihrem Aufenthaltstitel, aus der sozialrechtlichen Versorgung ausgeschlossen werden. Passage und die Universität Hamburg haben nun eine Broschüre zusammengestellt und herausgegeben, die unterschiedliche Ansprüche auf Sozial- und Sozialversicherungsleistungen für verschiedene Migrantengruppen untersucht.
Im Vorwort der Broschüre heißt es:
"Es geht um die Kostenübernahme von Hörgeräten, Seh- und Mobilitätshilfen, um die Frage, ob auch beeinträchtigte Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eine Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufnehmen dürfen oder welche anderen Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt ihnen offen stehen, ob junge Migrantinnen und Migranten mit Behinderung in die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einbezogen sind, ob Ausländerinnen und Ausländer auch die Nutzung von Tageseinrichtungen erlaubt ist, ob Geflüchtete jeden Alters heilpädagogische bzw. therapeutische Förderung erhalten dürfen oder wer die speziellen Angebote der Familienunterstützenden Dienste in Anspruch nehmen kann."
[zum Download der Broschüre]