| Materialien und Hilfen für und zu Flüchtlingen mit Behinderungen

Informationsverbund Asyl & Migration e.V.

Der Informationsverbund Asyl&Migration e.V. ist ein Zusammenschluss von in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit aktiven Organisationen. Träger des Informationsverbundes sind Amnesty International, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk der EKD, PRO ASYL und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Der Informationsverbund kooperiert außerdem mit der UNHCR.

Ziel ist es, für die Beratungs- und Entscheidungspraxis relevante Informationen zugänglich zu machen und öffentlich verfügbare Entscheidungen und Berichte so aufzubereiten, dass ein niedrigschwelliger Zugang für die an asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren beteiligten Personen und Institutionen gewährleistet wird.

Der Informationsverbund Asyl&Migration bietet eine Rechtsprechungsdatenbank, Informationen über verschiedene Rechtsgebiete wie z. B. Sozialrecht, Asylrecht oder Aufenthaltsrecht, Länderinformationen, Arbeitshilfen & Publikationen sowie Gesetzestexte, wichtige Adressen und Termine.

Die Homepage des Informationsverbundes finden Sie hier.



Lebenshilfe - Wie ist die Rechtslage für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung?

Die Lebenshilfe hat eine kurze Zusammenfassung über die geltende Rechtslage für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung zusammengestellt, da sie oft unüberschaubar ist.

Vor allem für Flüchtlinge mit Handicaps ist die Situation schwierig: "Problematisch ist die sozialrechtliche Situation von noch nicht anerkannten Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie Geduldeten.

Asylsuchende erhalten für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Bei Asylsuchenden, deren Antrag abgelehnt wurde und Ausländern, deren Aufenthaltstitel abgelaufen ist, die aber aus humanitären oder anderen Gründen (etwa fehlender Papiere) nicht abgeschoben werden können, wird die Abschiebung ausgesetzt. Diesen Status nennt man auch Duldung.
Beide Gruppen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Maßgeblich sind hier die §§ 4 und 6. Diese sehen für die ersten fünfzehn Monate lediglich eine medizinische Grund- beziehungsweise Minimalversorgung für Asylbewerber vor.

Für besonders Schutzbedürftige, also auch für Menschen mit Behinderung, können sonstige Leistungen erbracht werden, „wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich“ sind.

Vielfach unterbleiben aber dadurch dringend erforderliche therapeutische Maßnahmen sowie die Versorgung mit adäquaten Hilfsmitteln oder müssen eingeklagt werden."

 

Report und Dokumentation des Humanistischen Verbandes Deutschlands: (K)eine Zukunft: Flüchtlingskinder mit Behinderungen; Menschenrechtsverletzungen in Berlin

"Das Wohl des Kindes hat absoluten Vorrang. Dieser Gedanke ist in den UN-Kinderrechten verankert. Und dieser Gedanke ist der Grundgedanke des Deutschen Kinder und Jugendhilfegesetzes. Wenn ein Flüchtlingskind in Deutschland aber mehrere Monate auf die Bewilligung von medizinischen oder sonstigen Leistungen warten muss und ihm in den meisten Fällen die erforderlichen Leistungen versagt bleiben, dann werden seine Rechte missachtet. Diesem unhaltbaren Zustand haben sich der Humanistische Verband Deutschlands / Landesverband Berlin-Brandenburg, die Lebenshilfe Berlin, MenschenKind – Fachstelle für die Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Kinder und Berlin Global Village mit einem Symposium am 14.11.2014 angenommen."

Der Report des HVD kritisiert die strukturelle Unterversorgung von Flüchtlingskindern mit Behinderung und den schweren und komplizierten Zugang zum Gesundheitssystem sowie zu medizinischen als auch sozialen Leistungen. Der Bericht analysiert zwar die Situation in Berlin, trifft aber ebenfalls auf NRW zu.



Die Bundeszentrale für politische Bildung über "Flüchtlinge mit Behinderungen - Menschen in einer besonders prekären Lage"

"Schutzsuchende mit Behinderung gehören zum Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Menschen. Deren angemessene medizinische Versorgung im Aufnahmeland ist durch die EU-Asylaufnahmerichtlinie geregelt. In Deutschland ist diese bislang nur unzureichend umgesetzt. Bis Mitte 2015 muss sie in aktualisierter Form in nationales Recht umgesetzt werden."

Die Bundeszentrale für politische Bildung fordert, dass die Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlininen im Einklang mit dem europäischen Recht umgesetzt werden müssen und erklärt, dass es einer umfassenden Modernisierung des Asylverfahrens als auch des AsylbLG bedürfe. Der Beitrag der BPB ist zwar von 2014, heute leider immer noch hochaktuell, da die Asylrichtlininen verschärft und nicht modernisiert wurden.

Sie finden den Beitrag hier.

Zurück zu "Besonders Schutzbedürftige"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: