| Weitere Herkunftsstaaten Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen schließt Abschiebungshindernis nicht aus
BVerfG, 27.09.2007 (Az.: 2 BvR 1613/07): § 78 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG (Unanfechtbarkeit der Verwaltungsgerichtsurteile) gilt auch für § 60 Abs. 7 – Grundsätzliche Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen in Algerien schließt Abschiebungshindernis nicht aus