| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme Berliner Aufnahmeregelung für syrische und irakische Flüchtlinge verlängert
Seit 2013 können Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien unter bestimmten Voraussetzungen von engen Verwandten in Berlin aufgenommen werden. 2017 wurde die Regelung auf irakische Flüchtlinge ausgedehnt.
Durch eine Anordnung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 24.08.2020 wurde die Aufnahmeregelung erneut um ein Jahr bis zum 31.12.2021 verlängert. Nähere Informationen finden Sie auf dem offiziellen Hauptstadtportal.