| Aufenthaltsgestattung und Duldung VGH Bayern: Beschluss vom 22.1.2018 zu Ausbildungsduldung und Mitwirkungspflichten
Anbei finden Sie einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 22. Januar 2018.
Der positive Beschluss des VGH betrifft die Mitwirkungspflicht sowie die Ausbildungsduldung. Diesbezüglich urteilt das VGH in diesem Fall, dass eine mündliche Vorsprache und Einreichung der Beschreibung der Ausbildung als ausreichend für die Antragstellung gewertet werden kann.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.