| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung Verlängerung Abschiebungsstopp jesidischer Frauen und Kinder in den Irak bis 18.06.2024
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Anordnung zur Verlängerung des Abschiebungsstopps für jesidische Frauen und Minderjährige aus dem Irak erlassen. Gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG sind Abschiebungen in den Irak bis zum 18.06.2024 aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen weiterhin ausgesetzt. Eine erneute Verlängerung auf der Grundlage von § 60a Abs. 1 AufenthG ist nach diesem Datum ausgeschlossen. Der Abschiebungsstopp gilt nicht für sog. Gefährder oder Personen, für die ein Ausweisungsinteresse besteht. Eine sorgfältige Einzelfallprüfung wird durchgeführt, um festzustellen, ob Ausnahmen vorliegen. Personen, die von dieser Anordnung betroffen sind, erhalten entsprechende Bescheinigungen gemäß § 60a Abs. 4 AufenthG.
Die vollständige Anordnung finden Sie hier