| Aufenthaltsgestattung und Duldung BMI-Rundschreiben zu aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie

Das Bundesinnenministerium veröffentlichte ein neues Rundschreiben zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie unter anderem der Nachhholung des Visumverfahrens gem. § 5 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AufenthG.

Die Erteilung der in § 5 Abs. 2 S. 1 AufenthG genannten Aufenthaltstitel setzt voraus, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat. Davon kann gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AufenthG abgesehen werden, wenn es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.

Beim Tatbestandsmerkmal der Unzumutbarkeit und im Rahmen der Ermessenausübung nach § 5 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AufenthG sind auch die derzeit in den jeweiligen Ländern sehr unterschiedlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Reise-und Risikokonstellationen sowie auf die Arbeitsfähigkeit der Visastellen an den deutschen Auslandsvertretungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten, ein Visum zu erhalten, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne auch Punkt 5.2.3 der AVV). Insbesondere sollte derzeit berücksichtigt werden, ob eine Ausreise in ein „Virusvarianten-Gebiet“ oder in ein „Hochinzidenzgebiet“ erfolgen würde (die ständig aktualisierte Liste des RKI kann hier abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neu-artiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html). Wenn zusätzlich keine Missbrauchsabsicht erkennbar ist (vgl. in diesem Sinne auch Punkt 5.2.2.2 der AVV), ist ein Absehen von der Nachholung des Visumverfahrens im Einzelfall möglich. Dabei sollte aber auch in Betracht gezogen werden, ob es im Einzelfall ausreicht, eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG zu erteilen und das Visumverfahrens nach Wegfall der auf Grund der Corona-Pandemie entstandenen Schwierigkeiten nachzuholen.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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