| Aufenthaltsgestattung und Duldung Ausbildung - Für viele Geduldete die letzte Hoffnung
Mediendienst Integration berichtet in einem Artikel vom 05.08.21, dass viele Geduldete die Hoffnung hätten, mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG zu erhalten. Diese wurde 2020 im Rahmen des Migrationspakets neu geregelt. Bei Fachleuten und Unternehmen halte sich der Optimismus jedoch in Grenzen, auch wenn die Zahlen leicht gestiegen seien und mehr Geduldete eine Ausbildung beginnen. Kerstin Becker, Referentin für Flüchtlingspolitik beim Paritätischen Gesamtverband, vertritt die Ansicht, dass mit dem neuen Gesetz keine Rechtssicherheit geschaffen wurde, da neben ein paar Erleichterungen auch gleichzeitig neue Hürden geschaffen wurden, wie zum Beispiel die dreimonatige Wartefrist nach abgelehnten Asylantrag. Ulla Kampers, Personalleiterin in einem niedersächsischen Betrieb, berichtet von einigen Fällen bei denen Geduldete weiterhin nur eine Duldung für ein halbes Jahr erhalten würden, obwohl alle Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung vorlägen. Dies führe zu Verunsicherung sowohl seitens der Betriebe als auch bei den betroffenen Auszubildenden. Kampers meint, dass dies angesichts eines Fachkräftemangels in Deutschland nicht hinnehmbar sei.