| Aufenthaltserlaubnis Empfehlungen des bundesweiten Bleiberechtsnetzwerkes der Flüchtlingsräte zum Übergang vom Chancen-Aufenthaltsrecht ins Bleiberecht
Das bundesweite Bleiberechtsnetzwerk der Flüchtlingsräte hat am 19.3.2025 ein Empfehlungspapier zum Übergang vom Chancen-Aufenthaltsrecht in ein dauerhaftes Bleiberecht nach den §§ 25a und 25b AufenthG veröffentlicht. Für viele Inhaber:innen dieses Aufenthaltstitels endet bald die 18-monatige Gültigkeit, ohne dass alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllt sind. Das Papier benennt typische Herausforderungen wie die uneinheitliche Anwendung von Ermessensspielräumen bei der Lebensunterhaltssicherung oder der Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen. Es weist außerdem auf konzeptionelle Schwächen und Regelungslücken hin, etwa bei Ausnahmen zu Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung oder zur Anrechnung von Vorduldungszeiten.
Insgesamt deckt das Empfehlungspapier acht zentrale Problemfelder ab und bietet konkrete Lösungsvorschläge aus der Beratungspraxis.
Das Empfehlungspapier haben wir hier für Sie verlinkt.