| Aktuell, Asylverfahren EuGH-Urteil vom 8. Mai 2025 (Rs. C-662/23): Fristen für Asylentscheidungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass nationale Asylbehörden in der Regel sechs Monate Zeit haben, um über einen Asylantrag zu entscheiden. Diese Frist kann zwar in Ausnahmefällen um bis zu neun Monate verlängert werden – also insgesamt auf maximal 15 Monate –, jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen.
Konkret darf die Fristverlängerung nur dann erfolgen, wenn innerhalb kurzer Zeit eine ungewöhnlich hohe Zahl an Asylanträgen eingeht, was das rechtzeitige Bearbeiten der Anträge erheblich erschwert. Der Gerichtshof betont, dass diese Ausnahmeregelung streng auszulegen ist – und damit seltener zur Anwendung kommen darf, als es bislang in der Praxis häufig gehandhabt wurde.
Das Gerichtrsurteil können Sie hier finden.