| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht SVR-Policy Brief „Neue Wege, neue Hürden? Die Staatsangehörigkeitsrechtsreform und mögliche Folgen für Behörden und vulnerable Gruppen"
Am 27. Juni tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Neben deutlichen Liberalisierungen bei der Einbürgerung bringt es auch Verschärfungen mit sich. So wird künftig die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung strenger gehandhabt; Ausnahmeregelungen werden weitgehend abgeschafft. Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat vor diesem Hintergrund untersucht, welche praktischen Auswirkungen diese Änderung für Betroffene und Behörden haben kann und was Menschen in Deutschland darüber denken.
Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen lauten:
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Änderung der Einbürgerungsregelung: Bisher konnten Ausländerinnen und Ausländer, die Sozialleistungen bezogen, unter bestimmten Bedingungen eingebürgert werden. Diese Ausnahme entfällt nun für die meisten Gruppen, einschließlich Alleinerziehender und Menschen mit Behinderungen.
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Öffentliche Meinung zu Ausnahmen: Eine Umfrage zeigt, dass etwa vier von zehn Befragten geneigt sind, Ausnahmen für Menschen in Ausbildung, Studium, mit Behinderung oder in der Pflege von Angehörigen zu unterstützen. Weniger als ein Drittel befürwortet Ausnahmen für erwerbsunfähige Menschen.
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Risiko der Diskriminierung: Die neue Regelung könnte zu mittelbarer oder unmittelbarer Diskriminierung von vulnerablen Gruppen führen, insbesondere von Alleinerziehenden (vor allem Frauen) und Menschen mit Behinderungen, bezüglich des Zugangs zur Staatsbürgerschaft und politischer Teilhabemöglichkeiten.
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Verwaltungsaufwand: Da Personen im Leistungsbezug seltener eingebürgert werden können, wird ein Anstieg der Anträge erwartet, die nach Ermessen entschieden werden müssen. Dies bedeutet zusätzlichen Prüfaufwand für bereits überlastete Behörden.
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