| Arbeit Neue Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz treten am 01.03.2024 in Kraft

Mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
bringt die Bundesregierung wesentliche Änderungen für die Beschäftigung von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland mit sich. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften in nahezu allen Branchen zu decken und gleichzeitig die Bürokratie zu reduzieren.
Die neuen Regelungen soll es Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern ermöglichen, mit Berufserfahrung, auch in nicht reglementierten Berufen in Deutschland zu arbeiten, ohne dass ihr Abschluss formell anerkannt sein muss. Dies bedeutet eine Vereinfachung und verkürzte Verfahrenswege. Um den Bedarf an Arbeitskräften in Branchen mit starkem Bedarf zu decken, können Unternehmen in Deutschland bis zu 25.000 Fachkräfte aus Drittstaaten befristet einstellen.

Die neuen Regelungen, die am 1. März 2024 in Kraft treten, konzentrieren sich auf drei Hauptaspekte:
Sie ermöglichen ausländischen Fachkräften mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem staatlich anerkannten Berufsabschluss im Herkunftsland, auch in nicht reglementierten Berufen in Deutschland zu arbeiten,   ohne dass ihr Abschluss formell anerkannt sein muss. Zudem wird die Einführung einer Anerkennungspartnerschaft erwogen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Das Gesetz ermöglicht eine kurzzeitige Beschäftigung für bis zu 25.000 Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in Branchen mit großem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu acht Monaten, um saisonale Spitzen abzudecken.

Die "Blaue Karte EU" wird für akademische Fachkräfte von außerhalb der EU zugänglicher gemacht, indem die Mindestverdienstgrenze gesenkt wurde und die Liste der Engpassberufe erweitert wurde.

Alle wesentlichen Änderungen finden Sie hier

Eine Arbeitshilfe des Spuwechsels der gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V,
finden Sie hier

 

 

 

 

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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